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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vogel Beratung & Management – Roland Vogel
Wiesenstraße 8, 75233 Tiefenbronn
(nachfolgend „VBM“ genannt)

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen VBM und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch VBM.

§2 Vertragsart – Dienstvertrag (kein Werkvertrag)

Alle Leistungen erfolgen ausschließlich als Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB.
Ein Werkvertrag, Erfolgsschuldverhältnis oder Garantievertrag wird ausdrücklich ausgeschlossen.

VBM schuldet keinen wirtschaftlichen, personellen oder strategischen Erfolg, sondern ausschließlich eine fachgerechte Dienstleistung.

§3 Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB)

VBM steht hinsichtlich Art, Umfang, Priorisierung, Ausführung, Methodik und Personaleinsatz ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

VBM ist berechtigt, Mitarbeiter, Freelancer oder Kooperationspartner auszutauschen, sofern die Leistung gleichwertig bleibt.

§4 Leistungsbereiche

VBM erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

• Mitarbeitergewinnung / Headhunting / Recruiting
• Recruiting-Abonnements
• Nachfolgemanagement & Unternehmensnachfolge
• Coaching & Führungskräfteentwicklung
• Persönlichkeitsdiagnostik (z. B. Scheelen Insight)
• Risiko- & Haftungsmanagement (Audits, Checks, Bewertungen)
• Fördermittelberatung & BAFA-Projekte
• Strategische Unternehmensberatung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Einzelvertrag.

§5 Keine Erfolgs-, Besetzungs- oder Fördergarantie

VBM übernimmt keine Garantie für:
• erfolgreiche Stellenbesetzungen
• Verbleib, Leistung oder Verhalten vermittelter Kandidaten
• wirtschaftliche oder strategische Ergebnisse
• Förderbewilligungen oder Auszahlungshöhen
• Behördenentscheidungen
• Markt- und Wettbewerbsentwicklungen

Alle Aussagen, Prognosen oder Empfehlungen stellen keine Erfolgsgarantie dar.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.

Unterlässt der Auftraggeber notwendige Mitwirkung, bleibt der Vergütungsanspruch von VBM unberührt.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten von VBM.

§7 Leistungsnachweise & Genehmigungsfiktion

Leistungsnachweise gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.

Beanstandungen sind spätestens 10 Werktage nach Kenntnis geltend zu machen.

§8 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart:

• Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, oder gem. Zahlungsbedingungen im Angebot
• Zahlungsverzug berechtigt VBM zur Leistungsaussetzung
• Verzugszinsen gemäß § 288 BGB werden erhoben
• Ratenzahlungen stellen keinen Kredit, sondern eine Zahlungserleichterung dar
• Reisezeiten, Wartezeiten und Zusatzaufwand gelten als vergütungspflichtige Leistungszeiten

VBM ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Aufwandspauschalen zu verlangen.

§9 Aufwandspauschale bei Auftragsannahme (nicht rückzahlbar)

Bei Projektstart ist VBM berechtigt, eine Aufwandspauschale / Projektpauschale zu berechnen.

Diese dient insbesondere der Abgeltung von:
• Analyse & Research
• Direktansprache / Active Sourcing
• Prozess- & Projektvorbereitung
• Anzeigen- & Plattformaufwand

Die Pauschale ist mit Projektstart fällig und nicht rückerstattbar, insbesondere nicht bei:
• Projektabbruch durch den Auftraggeber
• Einstellungsstopp
• Strategiewechsel
• internen Umstrukturierungen

§10 Anrechnung der Aufwandspauschale im Erfolgsfall

Kommt es zu einer Einstellung eines durch VBM vorgestellten Kandidaten, wird die Aufwandspauschale vollständig auf das Erfolgshonorar angerechnet.

§11 Erfolgsabhängiges Honorar (%-Modell)

Das Honorar kann prozentual und individuell je Auftrag vereinbart werden.

Berechnungsgrundlage kann sein:
• Bruttojahreszielgehalt
• Kombination aus Fixum und durchschnittlicher Provision (vorherige Fixierung)
• Gesamtvergütung
• Projekt- oder Unternehmenswert

VBM schuldet keinen Erfolg, sondern eine Dienstleistung.

§12 Recruiting & Personalvermittlung – Haftungsausschluss

VBM haftet nicht für:

• Eignung, Leistung oder Verhalten vermittelter Kandidaten
• Kündigungen oder vorzeitiges Ausscheiden
• arbeitsrechtliche Risiken
• falsche Angaben von Bewerbern
• wirtschaftliche Folgen von Personalentscheidungen

Die finale Einstellungsentscheidung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

§13 Ersatzbesetzung bei vorzeitigem Ausscheiden (Service-Regelung)

Scheidet ein Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Arbeitsbeginn aus, bietet VBM einmalig eine kostenfreie Nachbesetzung an.

Diese Regelung ist kulanzbasiert und stellt keine Erfolgsgarantie dar.

Kein Anspruch besteht auf Rückzahlung von Honoraren oder Schadensersatz.

§14 Recruiting-Abonnements – Laufzeit & Kündigung

• Mindestlaufzeit: 12 Monate
• Kündigungsfrist: 3 Monate zum Laufzeitende
• Automatische Verlängerung: um weitere 12 Monate

Sonderkündigungsrecht
Falls VBM innerhalb von 6 Monaten nachweislich keine geeigneten Kandidaten vorstellen kann, besteht ein Sonderkündigungsrecht – bei vollständiger Mitwirkung des Auftraggebers.

§15 Fördermittel & BAFA

VBM übernimmt keine Gewähr für Bewilligung, Auszahlung oder Höhe von Fördermitteln.
Haftung für Behördenentscheidungen ist ausgeschlossen.

§16 Coaching, Diagnostik & Führungskräfteentwicklung

Coaching & Diagnostik sind Entwicklungsinstrumente, keine Garantien.
VBM haftet nicht für Entscheidungen oder Entwicklungen der Coachees.

§17 Drittanbieter & Plattformen

VBM haftet nicht für Einschränkungen oder Entscheidungen von Drittplattformen (z. B. LinkedIn, Jobbörsen, Förderstellen, Softwareanbieter).

§18 Datenschutz & DSGVO

VBM verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden, Bewerbern, Kandidaten, Coachees und Förderstellen gemäß DSGVO.

Rechtsgrundlagen:
• Vertragsdurchführung
• berechtigtes Interesse
• Einwilligung
• gesetzliche Verpflichtung

Der Auftraggeber stellt sicher, dass übermittelte Daten rechtmäßig sind und stellt VBM bei Verstößen frei, sofern diese aus seiner Sphäre stammen.

§19 Vertraulichkeit & Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich zur unbefristeten Geheimhaltung.
Verstöße berechtigen zur fristlosen Kündigung & Schadensersatz.

§20 Nutzungsrechte & geistiges Eigentum

Alle Konzepte, Methoden, Unterlagen & Prozesse der Zukunftsbrücke oder VBM bleiben geistiges Eigentum von VBM.
Nutzungsrechte gelten nur für den Vertragszweck.

§21 Abwerbe- & Schutzklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, durch VBM vorgestellte Kandidaten oder Kontakte nicht ohne Beteiligung von VBM zu beschäftigen oder abzuwerben.

§22 Haftungsbegrenzung

VBM haftet nur bei:
• Vorsatz
• grober Fahrlässigkeit
• Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf das Netto-Honorar des Einzelauftrags, begrenzt.

§23 Gerichtsstand & Recht

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Gerichtsstand des Auftragnehmers (VBM).
VBM ist berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

§24 Schlussbestimmung

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist eine gegenseitig getroffene Vereinbarung mit dem Inhaber der VBM maßgebend. Hierfür ist die Textform zwingend.

§25 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand : Tiefenbronn, den 22.01.2026
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